Genehmigung nach §27 (1) HundeG Berlin

 

Die Genehmigung für das gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden wurde am 18.03.2019 schriftlich erteilt vom

 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

13341 Berlin

 

Die Genehmigung wird in Kopie mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt.

 

 Einzugsgebiete sind

 Wedding (Sprengelkiez) Pankow Niederschönhausen

Geboten wird Ihnen 

Kompetenz Zuverlässigkeit Flexibilität Harmonie

Veterinärmedizinische & Liebevolle Betreuung

 Genehmigung nach §27 (1) HundeG Bln für das gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden

Mitglied der IHK Brandenburg

         Betriebshaftpflicht bei Die Haftpflichtkasse

  

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